Bei den Teilrechnungen wird am Deckblatt im Bereich Leistungszeitraum lediglich
der Zeitraum angedruckt welcher bei der aktuellen Rechnung in den Aufmassblättern verwendet wurde.
Das ist jedoch nicht korrekt, den bei den kumulierenden Teilrechnungen bezieht sich die
Summe der Abschlagsrechnung auf den gesamten Leistungszeitraum TR1 bis …….
und nicht nur auf die aktuelle Rechnung.
Es sollte daher der erste und letzte Zeitraum gedruckt werden z.B. September 2023 – November 2024.
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Stelzer Martin
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