Falls während der Angebotsphase mehrere Revisionen eines Ausschreibungsdatenträgers veröffentlicht werden, wäre es sinnvoll, wenn das System automatisch erkennt, ob ein Angebot auf einer veralteten Version basiert. In diesem Fall sollte eine Fehlermeldung ausgegeben werden, beispielsweise wenn Positionen fehlen oder nicht mehr aktuell sind.
Derzeit ist es möglich, Angebote auf Grundlage älterer Versionen des Leistungsverzeichnisses (LV) einzureichen, ohne dass eine unmittelbare Warnung erfolgt. Erst im Fehlerprotokoll wird ersichtlich, dass das Angebot nicht auf der aktuellen Version basiert. Eine frühzeitige Prüfung und entsprechende Hinweismeldung würden dazu beitragen, Fehler zu vermeiden und die Angebotsprüfung zu optimieren.
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In Prüfung

Success X
LV-Bearbeitung
About 1 year ago

Florian Bauer
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Florian Bauer
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