Der Ansatz, "wir geben keine Datenträger aus die nicht Normkonform sind" ist ja gut und schön. Nur bringt es nichts wenn andere Programme einen solchen Export zulassen.
Wenn man einen nicht normkonformen Datenträger importieren kann, muss man den auch exportieren können. Sonst ist die Bearbeitung relativ sinnlos, da meist ein Datenträger vom Ausschreiber gefordert wird.
Sehr oft handelst es sich um Fehler wie
"Position 20.00.06 Laut der verwendeten Norm 'ÖNORM A 2063:2015' muss es sich bei dieser Position um eine Vorbemerkungsposition handeln."
Ihre Lösung ist, dass man den Ausschreiber kontaktiert und eine Korrektur verlangen soll. Dazu fehlt oft die Zeit und manche Ausschreiber pfeifen halt auf diese Hinweise. Also sind wird wir Baufirmen die Deppen und können keinen Datenträger liefern bzw. müssen wir dazu ins alte AUER wechseln. Uns entgehen hiermit Aufträge!
Wir wollen als Anwender entscheiden ob wir einen Datenträger mit Fehlern exportieren wollen oder nicht! Diese Entscheidung darf nicht von der Software übernommen werden. Es handelt sich um Normen nicht Gesetze. Abweichungen von einer Norm wird es immer geben!
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Fertiggestellt

Success X
LV-Bearbeitung
8 months ago

Jeremias Übleis
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