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Stornorechnungen

Wenn eine Stornorechnung erstellt wird, wird das gleiche Rechnungsdatum der Ursprungsrechnung verwendet (nicht das aktuelle Datum der Erstellung der Stornorechnung) und auch die gleiche Rechnungsnummer der Ursprungsrechnung, jedoch muss die Stornorechnung eine eigene Belegnummer und das aktuelle Datum besitzen. Bitte dies dringend umsetzen. § 14 USTG und § 31 USTDV. Danke

2 comments

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Comments2

  • Juan Martinez-Baiker

    Team•

    Oct 14

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    vielen Dank für Ihre Mitteilung. Wir haben die beiden Punkte in unsere Planung aufgenommen und planen diese zur Version 2027.1 umzusetzen.

  • Andreas Deutsch

    •

    Oct 13

    Bitte unbedingt umsetzen, sonst gehen wir spätestens nächstes Jahr zur ERechnungs-Einführung unter ! Es ist echt bedauerlich, dass es bisher niemanden gestört hat, obwohl es rechtlich so nicht richtig ist.